Bitte warten

AGB

Allgemeine Reisebedingungen

Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) in der aktuellen Fassung.

 

Download Reisebedingungen

 

Mindestteilnehmerzahl für alle Fahrten: 25 Personen (falls nicht anders im Detailprogramm angegeben)

 

Ihre Anmeldung ist verbindlich, egal ob sie schriftlich, per e-mail, telefonisch oder persönlich erfolgte.

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung.

Anzahlung innerhalb von 1 Woche, Restzahlung frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt.

Nähere Reiseinformationen (Abfahrt, Zustiegsstelle) erhalten Sie spätestens 1 Woche vor Beginn der Reise.

Allgemeine Stornobedingungen bei Mehrtagesfahrten

 

bis 30 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises

29. – 20. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises

19. – 10. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises

09. – 04. Tag vor Reiseantritt: 65% des Reisepreises

ab 72 Std. vor Reiseantritt: 85% des Reisepreises

ab 24 Std. vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises

Bei Tagesfahrten gelten spezielle Stornobedingungen.

Sollten bei einer Reise (Tages- oder Mehrtagesfahrten) Theater-, Opern-, Konzert-, Festival- oder Musicalkarten vom Veranstalter für Kunden besorgt werden, so sind diese sofort bei Buchung zu bezahlen und können bei einer eventuellen Stornierung der Reise durch den Kunden nicht rückerstattet werden.

 

Rücktritt

Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen des Fachverbandes der Reisebüros (sowie eine Mind.- Bearbeitungsgebühr von € 20,-).

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung.

 

Rauchen

Wir bitten um Verständnis für das Rauchverbot in unseren Bussen, es werden Zigarettenpausen eingelegt.

Kundengeldsicherung gem. Reisebürosicherungsverodnung BGBI.N:R. 10/98

 

Veranstalter:

Bustouristik Mayr, Jagern 10, 4761 Enzenkirchen, Veranstalternr. 2014/0062 ist  im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend gemeldet.

 

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Bustouristik Mayr unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinaus oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und sind auch nicht abgesichert.

 

Garant oder Versicherer ist die Raiffeisenbank Enzenkirchen

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, A-1220 Wien, Tel. +43/1/317 25 00-73930, E-Mail: info@europaeische.at vorzunehmen.

 

Sitzplatzvergabe

Erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung! Geringfügige Änderungen des Sitzplatzes aufgrund kurzfristiger Buswechsel müssen wir uns vorbehalten

Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften:

 

Für Informationen klicken Sie bitte auf die jeweilige Verordnung.

Gewerbeordnung 1994, insbesondere § 94 Z 56 und § 126

Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe

Reisebüro-Verordnung

Reisebürosicherungsverordnung

Konsumentenschutzgesetz, insbesondere §§ 31b bis 31f

Oö. Taxi- und Mietwagen-Betriebsordnung

Gelegenheitsverkehrs-Gesetz

Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr

Pauschalreiserichtlinien: für Buchungen ab dem 1.7.2018 treten die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) an die Stelle der §§ 31b bis 31f Konsumentenschutzgesetz (KSchG).